Rügens landschaftliche und historische Einmaligkeit bedarf des Schutzes und
der Pflege. Rügens wirtschaftliche, verkehrstechnische und kulturelle
Strukturen bedürfen der Entwicklung.
INSULA RUGIA sieht in diesen Erfordernissen keine sich einander
ausschließenden Gegensätze, sondern eine Herausforderung an die Herzen und den
Verstand aller, die für den Schutz und die Bewahrung der Insel eintreten und
die Entwicklung der Insel mitgestalten wollen.
Auszug aus der Satzung: (den
vollen Wortlaut der Satzung können sie hier
herunterladen)
- Zweck des Vereins ist es,
- sich für den Schutz und die Pflege der Insel Rügen einzusetzen und
dabei alle sinnvollen Bestrebungen zum Umwelt-, Natur- und
Landschaftsschutz zu unterstützen;
- Einfluss auf eine ökologisch vertretbare Entwicklung der Siedlungs-,
Verkehrs- und Wirtschaftsstruktur zu nehmen;
- Erhaltung, Pflege und erforderlichenfalls Rekonstruktion von
Bodendenkmalen, Baudenkmalen, Parks und anderen Wahrzeichen der
Geschichte zu fördern;
- Anstöße für die kulturelle Entwicklung der Insel sowie für das
Aufarbeiten und Bewahren der Geschichte Rügens zu geben;
- auf Prozesse und Erscheinungen aufmerksam zu machen, die bedrohliche
Folgen für Menschen und Naturschätze Rügens in sich bergen;
- durch öffentlichkeitswirksame Information und Veranstaltungen die
Vereinsziele bekannt zugeben und Gleichgesinnte als Förderer zum
Mitwirken anzuregen;
- Kontakte zu den politischen Institutionen herzustellen und zu
unterhalten, um Entscheidungen im Sinne der Vereinsziele
herbeizuführen;
- Möglichkeiten für die Begegnung und Kontaktpflege der
Vereinsmitglieder zu schaffen;
- die Familien- und Jugendarbeit auf Rügen umfassend zu unterstützen.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine wirtschaftlichen
Zwecke. Seine Tätigkeit und etwaiges Vermögen dienen ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Ziele
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
- Der Verein arbeitet eng mit Organisationen und anderen Institutionen
zusammen, die sich grundsätzlich gleichen Zielstellungen verpflichtet
fühlen.
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